Planungsablauf
Planungsphase 4 - Einreichplanerstellung
Nachdem Phase 1 + 2 + 3 zu Ihrer Zufriedenheit abgeschlossen sind, können für Sie auch die Einreichpläne erstellt werden.
Es werden dabei die Entwurfspläne auf jenen Informationsstand angehoben, der für die amtliche Beurteilung und Überprüfung und Wahrnehmungsmöglichkeit der Nachbarschaftsrechte erforderlich ist.
Der zur Einreichung erforderliche Energieausweis, Schutz vor sommerlicher Überwärmung und Schallschutznachweis ist in diesem Zusammenhang bei Bauphysiker einzuholen.
Soweit für die behördliche Beurteilung bereits ein Standsicherheitsnachweis bzw. eine Vorstatik eingeholt werden muss, kann dieses ergänzend eingeholt werden.
Ausserdem wird eine begleitende Baubeschreibung erstellt.
In der Regel wird der Vorabzug des Einreichplanes oder der Entwurf noch vor Planeinreichung der Gemeinde bzw. deren Bausachverständigen oder Bürgermeister für eine Vorbegutachtung vorgelegt. Dies erfolgt wegen der persönlichen Kontaktherstellung meist durch Sie selbst.
Zur Ansuchenstellung für die Baubewilligung werden Sie selbstverständlich unterstützt.